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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „K44“ – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR für den Geschäftsbereich Vermietung (Zirbennest, Oberstdorf) § 1 Vermittlerstellung K44 – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR (nachfolgend „K44“) schließt diesen Vertrag im Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. K44 ist damit lediglich Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen und für dessen Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. § 2 Vertragsabschluss (1) Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch per E-Mail) Reservierung kommt zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein rechtsgültiger Mietvertrag über die Ferienunterkunft zustande. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages nach dem BGB. (2) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. (3) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Er kann nicht einseitig, d. h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, gelöst werden. (4) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. § 3 Buchungsbestätigung und Anzahlung Mit Abschluss eines Mietvertrages und Eingang einer Anzahlung von 30 % des endgültigen Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung reserviert. Der Mieter erhält daraufhin eine schriftliche Buchungsbestätigung. Liegen zwischen Mietvertragsabschluss und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestätigung), behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor. § 4 Zahlungsbedingungen Die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages sind spätestens 42 Tage vor Urlaubsantritt zu überweisen. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb von 42 Tagen vor dem Anreisetag, ist der gesamte Mietbetrag umgehend zu überweisen. Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten. § 5 Kaution Der Vermieter/K44 behält sich vor, eine Mietkaution spätestens mit der Restzahlung, vor Urlaubsantritt oder vor Ort bei der Wohnungsübergabe zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der Ferienunterkunft innerhalb von vier Wochen oder direkt bei Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt, soweit der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat. § 6 Rücktritt des Mieters (Stornierung) (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. (2) Benennt der Mieter keinen geeigneten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, werden bei Rücktritt folgende pauschalierte Stornokosten berechnet, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem vereinbarten Anreisetag: - bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des vereinbarten Mietbetrages - ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietbetrages (3) Wird die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten oder der Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin beendet, wird ebenfalls der volle im Mietvertrag festgeschriebene Betrag (100 %) berechnet. (4) Anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwendungen des Vermieters werden auf die Stornokosten nach den gesetzlichen Vorschriften angerechnet. (5) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (6) Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit sogenannter „Hotelklausel“. (7) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben, die mit einer etwaigen Rückerstattung verrechnet wird. § 7 Höhere Gewalt Der Vermieter und K44 als dessen Vertreterin können den Vertrag in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wasser-, Sturm- oder Brandschäden) kündigen. Ist das angemietete Objekt hierdurch nicht verfügbar, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. § 8 An- und Abreise Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10:00 Uhr zu räumen. § 9 Belegung; Überbelegung (1) Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist unverzüglich anzuzeigen und nur bis zur im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig; sie ist mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 € pro Person und Nacht zu vergüten. (2) Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenbelegungszahl (Überbelegung) ist unzulässig. Wird eine Überbelegung festgestellt, ist der zusätzliche Mietzins gemäß Absatz (1) für jede nicht angemeldete Person und Nacht rückwirkend nachzuentrichten; weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt. (3) Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. § 10 Schlüsselübergabe und -rücknahme (1) Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich über einen am Objekt angebrachten Schlüsseltresor. Der Zugangscode wird dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt. (2) Die Übergabe des Zugangscodes bzw. die Freischaltung des Schlüsseltresors erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der Miete. (3) Der Mieter ist verpflichtet, den Zugangscode vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. (4) Bei Abreise ist der Schlüssel wieder im Schlüsseltresor zu hinterlegen und dieser zu verschließen. (5) Fragen zur Schlüsselübergabe sind vor der Anreise mit K44 zu klären. § 11 Sorgfalts- und Obhutspflichten des Mieters (1) Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. (2) Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich solcher, die durch von ihm betriebene Geräte (z. B. Elektrogeräte), seine Erfüllungsgehilfen oder Personen verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und Wollen in der Mietsache aufhalten. Schäden sind unverzüglich zu melden. (3) Der Vermieter tritt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden bereits jetzt in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. (4) Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch auf die Grundstücksnachbarn Rücksicht zu nehmen. § 12 Haustiere Haustiere sind generell nicht gestattet. Die Mietobjekte werden auch an Allergiker vermietet, denen ausdrücklich zugesichert wird, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben; ein Verstoß kann erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Vermieter und Mieter auslösen. § 13 Nichtraucherobjekte Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf im Mietobjekt nicht geraucht werden. § 14 Gästekarten Gästekarten werden von K44 ausgestellt und vor Ort bezahlt bzw. mit der Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt. Bei Verlust wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben. § 15 Auszug und Rückgabe Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen, das Geschirr zu reinigen und der Hausmüll ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. § 16 Internet Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung, keine reiserechtlich zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung; eine Mietminderung bei Ausfall der Anlage, einzelner Komponenten oder eines Routers ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, jede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen; im Falle eines Verstoßes haftet er für alle Folgen und stellt Vermieter und K44 von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. § 17 Haftung (1) Es wird gehaftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. (4) Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß). § 18 Zustand bei Übergabe; Mängelanzeige K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am ersten Tag nach Einzug, eventuelle Mängel (Schäden, Reinigungszustand etc.) K44 anzuzeigen. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit des Mieters vorgefunden wurde. § 19 Verbraucherstreitbeilegung K44 ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 20 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. (2) Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. (3) Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung. (4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gießen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
RECHTLICHES: AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „K44“ – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR für den Geschäftsbereich Vermietung (Zirbennest, Oberstdorf) § 1 Vermittlerstellung K44 – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt- Agel GbR (nachfolgend „K44“) schließt diesen Vertrag im Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. K44 ist damit lediglich Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen und für dessen Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. § 2 Vertragsabschluss (1) Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch per E-Mail) Reservierung kommt zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein rechtsgültiger Mietvertrag über die Ferienunterkunft zustande. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages nach dem BGB. (2) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. (3) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Er kann nicht einseitig, d. h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, gelöst werden. (4) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. § 3 Buchungsbestätigung und Anzahlung Mit Abschluss eines Mietvertrages und Eingang einer Anzahlung von 30 % des endgültigen Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung reserviert. Der Mieter erhält daraufhin eine schriftliche Buchungsbestätigung. Liegen zwischen Mietvertragsabschluss und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestätigung), behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor. § 4 Zahlungsbedingungen Die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages sind spätestens 42 Tage vor Urlaubsantritt zu überweisen. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb von 42 Tagen vor dem Anreisetag, ist der gesamte Mietbetrag umgehend zu überweisen. Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten. § 5 Kaution Der Vermieter/K44 behält sich vor, eine Mietkaution spätestens mit der Restzahlung, vor Urlaubsantritt oder vor Ort bei der Wohnungsübergabe zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der Ferienunterkunft innerhalb von vier Wochen oder direkt bei Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt, soweit der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat. § 6 Rücktritt des Mieters (Stornierung) (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. (2) Benennt der Mieter keinen geeigneten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, werden bei Rücktritt folgende pauschalierte Stornokosten berechnet, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem vereinbarten Anreisetag: - bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des vereinbarten Mietbetrages - ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietbetrages (3) Wird die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten oder der Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin beendet, wird ebenfalls der volle im Mietvertrag festgeschriebene Betrag (100 %) berechnet. (4) Anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwendungen des Vermieters werden auf die Stornokosten nach den gesetzlichen Vorschriften angerechnet. (5) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (6) Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit sogenannter „Hotelklausel“. (7) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben, die mit einer etwaigen Rückerstattung verrechnet wird. § 7 Höhere Gewalt Der Vermieter und K44 als dessen Vertreterin können den Vertrag in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wasser- , Sturm- oder Brandschäden) kündigen. Ist das angemietete Objekt hierdurch nicht verfügbar, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. § 8 An- und Abreise Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10:00 Uhr zu räumen. § 9 Belegung; Überbelegung (1) Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist unverzüglich anzuzeigen und nur bis zur im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig; sie ist mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 € pro Person und Nacht zu vergüten. (2) Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenbelegungszahl (Überbelegung) ist unzulässig. Wird eine Überbelegung festgestellt, ist der zusätzliche Mietzins gemäß Absatz (1) für jede nicht angemeldete Person und Nacht rückwirkend nachzuentrichten; weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt. (3) Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. § 10 Schlüsselübergabe und - rücknahme (1) Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich über einen am Objekt angebrachten Schlüsseltresor. Der Zugangscode wird dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt. (2) Die Übergabe des Zugangscodes bzw. die Freischaltung des Schlüsseltresors erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der Miete. (3) Der Mieter ist verpflichtet, den Zugangscode vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. (4) Bei Abreise ist der Schlüssel wieder im Schlüsseltresor zu hinterlegen und dieser zu verschließen. (5) Fragen zur Schlüsselübergabe sind vor der Anreise mit K44 zu klären. § 11 Sorgfalts- und Obhutspflichten des Mieters (1) Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. (2) Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich solcher, die durch von ihm betriebene Geräte (z. B. Elektrogeräte), seine Erfüllungsgehilfen oder Personen verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und Wollen in der Mietsache aufhalten. Schäden sind unverzüglich zu melden. (3) Der Vermieter tritt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden bereits jetzt in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. (4) Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch auf die Grundstücksnachbarn Rücksicht zu nehmen. § 12 Haustiere Haustiere sind generell nicht gestattet. Die Mietobjekte werden auch an Allergiker vermietet, denen ausdrücklich zugesichert wird, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben; ein Verstoß kann erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Vermieter und Mieter auslösen. § 13 Nichtraucherobjekte Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf im Mietobjekt nicht geraucht werden. § 14 Gästekarten Gästekarten werden von K44 ausgestellt und vor Ort bezahlt bzw. mit der Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt. Bei Verlust wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben. § 15 Auszug und Rückgabe Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen, das Geschirr zu reinigen und der Hausmüll ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. § 16 Internet Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung, keine reiserechtlich zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung; eine Mietminderung bei Ausfall der Anlage, einzelner Komponenten oder eines Routers ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, jede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen; im Falle eines Verstoßes haftet er für alle Folgen und stellt Vermieter und K44 von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. § 17 Haftung (1) Es wird gehaftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. (4) Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß). § 18 Zustand bei Übergabe; Mängelanzeige K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am ersten Tag nach Einzug, eventuelle Mängel (Schäden, Reinigungszustand etc.) K44 anzuzeigen. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit des Mieters vorgefunden wurde. § 19 Verbraucherstreitbeilegung K44 ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 20 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. (2) Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift. (3) Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung. (4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gießen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
RECHTLICHES: AGB